1. Die Heide & See Domizile GmbH & Co. KG schließt Mietverträge über Ferienobjekte im Namen und in Vollmacht des jeweiligen Eigentümers des Ferienobjektes. Der Eigentümer ist der Vermieter und haftet allein für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Heide & See ist lediglich Vermittler des Mietvertrages und insbesondere kein Reiseveranstalter.
Durch die Vermittlung von der Heide & See Domizile GmbH & Co. KG wird zwischen dem Mieter und Vermieter ein Mietvertrag/Gastaufnahmevertrag geschlossen.
2. Heide & See ist bevollmächtigt, alle im Zusammenhang mit dem Mietvertrag erforderlichen und im Zusammenhang stehenden Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Abschluss des Mietvertrages oder dessen Beendigung herbeizuführen sowie die Miete und sonstige Gelder einzuziehen.
3. Der mit dem Mietvertrag vereinbarte Endpreis (Miete zuzüglich Nebenkosten) ist in Höhe einer Anzahlung von 20% sieben Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Der verbleibende Restbetrag ist 28 Tage vor dem Anreisedatum fällig. Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor dem Anreisedatum, ist der gesamte Endpreis mit Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
4. In der Zeit von weniger als sechs Monaten vor Beginn der Mietzeit, kann der Mietvertrag von dem Mieter nach Maßgabe des Folgenden schriftlich gekündigt werden:
Die Stornierung des Ferienhauses bedarf der schriftlichen Form durch den Mieter. Erst wenn uns schriftlich der Wunsch einer Stornierung vorliegt, werden wir das Ferienhaus anderweitig wieder zur Vermietung anbieten bzw. freigeben. Sollten Sie das von Ihnen angemietete Ferienhaus also nicht in Anspruch nehmen können (egal aus welchen Gründen), dann berechnen wir
20% bei Abschluss Mietvertrag
50% bei einer Stornierung bis zu 2 Monaten vor Reisebeginn
80% bei einer Stornierung bis zu 1 Monat vor Reisebeginn
Für die Einhaltung der vorstehenden Fristen ist jeweils der Eingang der Erklärung bei Heide & See maßgeblich. Auf die vom Mieter mit der Kündigung übernommene Zahlungsverpflichtung werden zu dessen Gunsten die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Ferienobjekts angerechnet. Für den Fall, dass der Mieter das Ferienobjekt nicht kündigt, jedoch auch nicht beansprucht, bleibt der Mieter zur Entrichtung der Miete verpflichtet. Auf diese Zahlungsverpflichtung werden zu Gunsten des Mieters ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer etwaigen, anderweitigen Vermietung des Ferienobjektes angerechnet.
Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
5. Die jeweiligen Gemeinden erheben von Feriengästen eine Kurabgabe. Heide & See zieht diese bei Anreise von dem Mieter ein und händigt sodann die Gästekarten aus.
6. Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienobjekt und dessen Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstehenden Schäden in und am Ferienobjekt zu ersetzen. Schäden hat der Mieter Heide & See umgehend nach Kenntnis anzuzeigen. Entsteht ein Schaden während der Mietzeit ist zu vermuten, dass der Mieter den Schaden zu verschulden hat. Dem Mieter steht es frei, sein Nichtverschulden zu beweisen.
7. Das Rauchen im Ferienobjekt ist untersagt. Bei dem Verlassen des Ferienobjekts sind Fenster und Türen zu verschließen.
8. Das Ferienobjekt darf nur von denen im Mietvertrag angegebenen Personen und der dort angegebenen Personenanzahl zur Übernachtung genutzt werden. Erfolgt eine Nutzung entgegen den Vorgaben in Satz 1 kann der Vermieter eine angemessene Erhöhung der Miete verlangen. Ist die Nutzung entgegen der Vorgaben in Satz 1 für den Vermieter unzumutbar, steht ihm das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung zu.
9. Der Mietpreis der von uns zu vermittelten Mietobjekte bezieht sich immer auf vier Personen pro Mietobjekt. Auch wenn die Objekte für mehr Personen ausgestattet sind, wird somit jede weitere Person mit 17,00 Euro berechnet.
10. Bitte zeigen Sie uns etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes und des Inventars, einschließlich des Reinigungszustandes, unverzüglich an, damit wir Abhilfe schaffen können. Andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie das Mietobjekt zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben.
11. Der Aufenthalt von max. 2 Hunden in dem zulässigen Ferienobjekt ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Für den zulässigen Aufenthalt von Tieren ist pro Tier und Nacht eine Zusatzmiete von 10,00 € geschuldet.
12. Das Aufladen eines Elektro- / Hybridautos über eine haushaltsübliche Steckdose bzw. Außensteckdose ist nicht gestattet. Andernfalls stellen wir Ihnen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500, Euro in Rechnung und berechnen zusätzlich für den gesamten Aufenthalt (unabhängig davon wie oft geladen wurde) pro Tag zum tagesaktuellen Strompreis + 20 %.
13. Falls das Ferienobjekt mit einem Internetanschluss ausgestattet ist, wird die Funktionsfähigkeit nicht gewährleistet. Bei dem Ausfall des Internetanschlusses oder dessen eingeschränkter Nutzbarkeit steht dem Mieter keinen Anspruch gegen den Vermieter oder Heide & See zu. Es ist Ihnen untersagt, über den durch das WLAN vermittelten Zugang zum Internet Inhalte rechtswidrig aufzurufen, insbesondere durch das Herunterladen von Filmen- und Musikwerken die Urheberrechte von Dritten zu verletzen. Bei einer Verletzung vorstehender Verpflichtung stellen Sie uns bzw. den Eigentümer von Ansprüchen Dritter frei.
14. Bei Abreise ist das Ferienobjekt besenrein zu hinterlassen. Die Mülleimer und der Kühlschrank/Gefrierschrank sind leer und das Geschirr gespült zu hinterlassen.
15. Auf fehlende Zusatzausstattungen (z.B. Strandkörbe und Gartenmöbel) hat der Mieter keinen Ersatzanspruch, wenn diese Dinge saisonbedingt nicht oder nur teilweise während der Vertragszeit zur Verfügung stehen.
16. Die routinemäßige Gartenpflege erfolgt ohne vorherige Abstimmung mit dem Mieter und ist von diesem zu tolerieren. Vorübergehende Beeinträchtigungen hieraus stellen keine Grundlage einer Mietpreisminderung dar.
17. Falls das Mietobjekt aufgrund von uns nicht zu vertretender Umstände, z.B. höherer Gewalt, zum Beginn der Mietzeit nicht zur Verfügung gestellt werden kann, werden wir uns bemühen, Ihnen ein anderes Mietobjekt zu vermitteln. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
18. Heide & See und der Vermieter haften jeweils nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Heide & See oder des Vermieters beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Heide & See oder des Vermieters beruhen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Heide & See oder der Vermieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Handlungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen von Heide & See oder des Vermieters. Eine weitgehende Haftung von Heide & See oder des Vermieters ist ausgeschlossen.